O2 möchte Unlimited-Flats mit 24-monatiger Laufzeit vorzeitig monatlich kündigen können − Verbraucherzentrale klagt
Verbraucherzentrale Hamburg klagt gegen Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit bei Unlimited Smart und Unlimited Max
28.07.2025 17:08 Uhr aktualisiert

Die Verbraucherzentrale Hamburg (VZ HH) plädiert nicht nur für den Tarifabschluss online (statt im Handy-Shop), sondern kümmert sich natürlich permanent um die Überwachung wichtiger Vertragsbedingungen − und schaut hierbei besonders genau hin.
So hatte sie bereits am 24.6.2025 eine Klage beim Oberlandesgericht (OLG) München eingereicht (einstweilige Verfügung), am 25.7.2025 dann eine Unterlassungsklage, und zwar gegen Netzbetreiber Telefónica.
Hintergrund ist hier die monatliche Kündigungsfrist seitens o2 Telefónica − selbst bei Abschluss eines 24-Monats-Vertrags durch den Verbraucher −, die der Netzbetreiber in den Kündigungsbedingungen für 2 Unlimited-Tarife festgelegt hatte.
In den Produktinformationsblättern (PIB) der beiden o2 Unlimited-Flats ohne On-Demand-Prinzip, also o2 Mobile Unlimited Smart und o2 Mobile Unlimited Max, heißt es nämlich kurioserweise:
Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten und kann vom Kunden mit einer Frist von 1 Monat zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch auf unbestimmte Zeit und kann vom Kunden dann jederzeit mit einer Frist vom 1 Monat gekündigt werden. Der Vertrag kann von Telefónica Germany jederzeit mit einer Frist von 1 Monat gekündigt werden, auch bereits vor Ablauf von 24 Monaten.
Auch wenn es sich hierbei natürlich um einen sehr speziellen Passus handelt: Wer sich bewusst für einen 24-Monats-Vertrag bei o2 entschieden hat − zum Beispiel wegen einer (dauerhaft) niedriger Grundgebühr −, möchte sich diese natürlich auch für die komplette Vertragslaufzeit sichern, um sich vor Preiserhöhungen zu schützen.
Mit der Klausel würde o2 praktisch jederzeit mit nur einem Monat Kündigungsfrist auch 24-Monats-Verträge der betreffenden Unlimited-Flats kündigen, also sozusagen loswerden können. Ganz schön einseitig.
Über die Hintergründe dieser o2-Idee lässt sich nur spekulieren, denn natürlich ist auch der Netzbetreiber bemüht, Kunden so lange wie möglich zu binden, statt vorzeitig zu kündigen. Ohnehin dürfte es selten vorkommen, dass ein Mobilfunkanbieter dir als Verbraucher kündigt.
Im Zusammenhang mit Unlimited-Flats gibt es aber schon seit jeher die Frage nach der angemessenen bzw. missbräuchlichen Nutzung, und zwar seit dem BGH-Urteil zur Endgerätewahl-Freiheit, das die Nutzung als DSL-Alternative legitimierte. Wie viel Unlimited-Nutzung ist also in Ordnung, wie viel Verbrauch belastet die Mobilfunkanbieter?
So kündigte 1&1 seinen Unlimited-Kunden bei zu hohem Datenverbrauch − ohne vorab überhaupt festzuzurren, was denn zu hoch eigentlich bedeutet.
Und auch o2 machte in der Vergangenheit bereits von seinem Kündigungsrecht (bislang noch nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit) bei den o2 Homespot-Tarifen mit unlimitierter Flat Gebrauch.
Als Reaktion auf das BGH-Urteil wurde ja von den Netzbetreibern das On-Demand-Nachbuchungs-Prinzip aus der Taufe gehoben, zuerst mit dem o2 Mobile Unlimited on Demand, dann auch als Unlimited-Flat bei Drillisch und schließlich bei den Prepaid-Discountern ALDI TALK und LIDL Connect.
Im Grunde würde sich o2 mit der monatlichen Kündigung hier also davor schützen, über längere Zeit zu günstig kalkuliert zu haben, sollte es einzelne Nutzer geben, die den Nutzungsbogen überspannen. Andererseits möchte man wohl auch nicht darauf verzichten, weiterhin Rabatte für die beiden Tarife in den Shops als auch online anzubieten, wie zuletzt ja der Fall.

einmalig
pro Monat

einmalig
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Vielleicht hatte o2 als erste Reaktion ja deshalb auch den o2 Unlimited Flash Sale auf die jeweils monatlich kündbaren Unlimited-Tarife ausgerichtet, bei denen die Kündigung eh monatlich ausgesprochen werden kann?
- O2 Mobile Unlimited Smart 2024 (Mobilfunk), Produktinformationsblatt 03/2025, https://www.o2online.de/assets/blobs/pdfs/1_po_o2-mobile-unlimited-smart-_2025-download/, letzter Abruf am 28.7.2025
- Verbraucherzentrale Hamburg, https://www.vzhh.de/klagen sowie https://www.vzhh.de/media/8368, letzter Abruf am 28.7.2025
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