BNetzA verlängert Mobilfunkfrequenzen um 5 Jahre − keine neue Frequenzauktion mehr?

Mehr Wettbewerb, Verhandlungspflichten und Stärkung des ländlichen Raums

24.03.2025 18:39 Uhr aktualisiert

Mobilfunkfrequenz-Verlängerung

Bereits im Vorjahr hatte die Bundesnetzagentur (BNetzA) ihre Tendenz für die Ende 2025 auslaufenden Frequenznutzungsrechte klargemacht. Nun hat sie beschlossen, die Nutzungsrechte für bestimmte Mobilfunkfrequenzen im 800-MHz-, 1800-MHz- und 2600-MHz-Bereich bis 2030 zu verlängern.

Diese Entscheidung betrifft die großen Mobilfunknetzbetreiber und ist an spezifische Auflagen geknüpft, die darauf abzielen, die Mobilfunkversorgung zu verbessern und den Wettbewerb zu fördern.​

Konkret müssen die Mobilfunkanbieter eine Versorgung von bundesweit mindestens 99,5 Prozent der Fläche mit mindestens 50 Mbit/s. erreichen, daneben gibt es viele Auflagen, die auch den ländlichen Raum stärken sollen. So soll eine nahezu vollständige Netzabdeckung sichergestellt werden.

Ein weiterer Aspekt der Entscheidung betrifft den vierten Mobilfunknetzbetreiber 1&1. Die etablierten Netzbetreiber wurden verpflichtet, 1&1 einen Teil des ihnen zur Verfügung stehenden Low-Band-Spektrums zur gemeinsamen Nutzung bereitzustellen. Die Bundesnetzagentur fordert hier faire Verhandlungen zwischen den Unternehmen und behält sich vor, bei Nicht-Einigung bis zum 1. Januar 2026 entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

So gesehen kommt es zu einer Verlängerung der Nutzung der Mobilfunkfrequenzen unter Auflagen statt einer neuen Frequenzauktion und 5 konkreten, im Detailgrad dann doch sehr kleinteilig klingenden Bedingungen (Stichwort: Milchkanne):

  • eine Versorgung von bundesweit mindestens 99,5 Prozent der Fläche mit mindestens 50 Mbit/s ab 2030,
  • eine Versorgung in jedem Bundesland von mindestens 99 Prozent der Haushalte in dünn besiedelten Gemeinden mit mindestens 100 Mbit/s ab 2029,
  • eine Versorgung aller Bundesstraßen mit mindestens 100 Mbit/s ab 2029,
  • eine Versorgung aller Landes- und Staatsstraßen sowie Binnenwasserstraßen des Kernnetzes des Bundes mit mindestens 50 Mbit/s ab 2029 und
  • eine Versorgung aller Kreisstraßen mit mindestens 50 Mbit/s ab 2030 vor.

Ralph Dommermuth, CEO der 1&1 AG, die für die Tarife von Drillisch und 1&1 verantwortlich ist und derzeit mit dem National-Roaming-Partner Vodafone zusammenarbeitet, betonte die Bedeutung eines ausreichenden Frequenzzugangs für die Versorgung der über 12 Millionen Kunden des Unternehmens und äußerte Zuversicht hinsichtlich fairer Angebote und der Unterstützung durch die Bundesnetzagentur. Auch freenet Mobilfunk könnte in Zukunft Vorteile erfahren.

In erster Linie sollten von der Frequenzverlängerung aber vor allem die Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren, da sie mit einer verbesserten Netzabdeckung und höheren Datenübertragungsraten rechnen können.

Wenn die Idee aufgeht, statt einer kostspieligen Frequenzauktion vollends auf Ausbauverpflichtungen umzusteigen. Auch Unternehmen, die auf eine zuverlässige Mobilfunkinfrastruktur angewiesen sind, insbesondere in den Bereichen Logistik und Transport, sollen durch die verbesserten Bedingungen entlang der Verkehrswege Vorteile erfahren.​

Darüber hinaus stärkt die Entscheidung den Wettbewerb im Mobilfunkmarkt. Durch die Auflagen zur Versorgung und die verlängerten Frequenznutzungsrechte haben auch kleinere Anbieter die Möglichkeit, ihre Dienste auszubauen und somit den Wettbewerb zu intensivieren. Dies kann langfristig zu besseren Angeboten und Preisen für die Endverbraucher führen.​

Damit hat die BNetzA im Grunde eine Diensteanbieterverpflichtung durchgesetzt.

Die Mobilfunknetzbetreiber werden durch ein Verhandlungsgebot verpflichtet, mit Diensteanbietern und virtuellen Netzbetreibern (MVNO) über die Mitnutzung von Funkkapazitäten zu verhandeln. Diese Verhandlungen sollen diskriminierungsfrei und technologieneutral geführt werden. [...] Als weitere Maßnahme hat die Bundesnetzagentur ein Verhandlungsgebot zur sogenannten kooperativen, gemeinsamen Nutzung von Frequenzen unterhalb 1 GHz zugunsten der 1&1 Mobilfunk GmbH festgelegt. Dort, wo sie ihr Netz ausbaut, sollen die etablierten Netzbetreiber künftig in bestimmtem Umfang mit der 1&1 über die Mitnutzung der so wichtigen Frequenzen unterhalb 1 GHz verhandeln müssen. Weitere Auflagen umfassen eine Pflicht zur Überlassung von Frequenzen im Bereich 2.600 MHz für die Laufzeit der Verlängerung für die 1&1 Mobilfunk GmbH durch Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, ein Verhandlungsgebot zur Förderung von Kooperationen unter den Mobilfunknetzbetreibern sowie Berichtspflichten zu Verhandlungen über einen Zugang zu Mobilfunkvorleistungen.

Insgesamt zielt die Maßnahme der Bundesnetzagentur darauf ab, die digitale Infrastruktur Deutschlands weiter zu verbessern und den Zugang zu leistungsfähigen Mobilfunkdiensten flächendeckend zu gewährleisten. Gut möglich, dass nun auch bestehende bzw. neue Marktteilnehmer nun für zusätzlichen Wettbewerb sorgen können.

Quellen

Autor: TARIFFUXX Redaktionsteam