Maximale Vertragslaufzeit von Handyverträgen: 24 Monate
Gericht bestätigt (in konkretem Fall): Restlaufzeit darf bei vorzeitiger Vertragsverlängerung nicht angehängt werden
15.05.2025 16.05.2025, 13:08 Uhr aktualisiert

Ein gutes Ende für die Verbraucher nahm (nach langer Zeit) ein aktueller Rechtsstreit (sogar vor dem ➜ EuGH) zwischen der Verbraucherzentrale Berlin und Vodafone bezüglich der maximal zulässigen Vertragslaufzeit von Mobilfunkverträgen. Und dieses Ende könnte der Anfang zu einer faireren Behandlung bei Vertragsverlängerungen sein.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nämlich entschieden, dass die maximale Laufzeit von Handyverträgen 24 Monate beträgt und nicht durch vorzeitige Vertragsverlängerungen überschritten werden darf. An sich eine Binse, sogar gesetzlich so gereget. Doch in der Praxis mitunter umgangen.
Netzbetreiber Vodafone hatte argumentiert, dass die gesetzliche Begrenzung nur für den ersten Vertrag gilt und nicht für Folgeverträge. Das Gericht folgte dieser Auffassung jedoch nicht und stellte klar, dass die 24-Monats-Grenze auch für Vertragsverlängerungen gelte.
Dieses Urteil stärkt nun die Rechte der Verbraucher, indem es sicherstellt, dass sie nicht länger als zwei Jahre an einen Mobilfunkanbieter gebunden werden können. Es verhindert, dass Unternehmen durch vorzeitige Vertragsverlängerungen die gesetzliche Laufzeitbegrenzung umgehen.
Künftig kein Rabattklau mehr?
Klar, wenn der Handyvertrag monatlich kündbar ist, würde es solche Konstellationen gar nicht erst geben. Daher sind solche Tarife eh erste Wahl für Flexible, die lange Laufzeiten sowieso scheuen.
Wer jedoch ein Handy zum Vertrag bestellt, kommt um die 24-Monats-Verträge gar nicht erst herum, außerdem gibt es viele Aktionstarife mit hohen Rabatten für Neukunden, wenn sie sich 2 Jahre lang binden. Und genau dafür spielt die Gerichtsentscheidung eine zentrale Rolle.
Für Verbraucher bedeutet dieses Urteil, dass sie bei Vertragsverlängerungen darauf achten sollten, dass die neue Laufzeit nicht über 24 Monate hinausgeht. Sollten sie feststellen, dass ihr Vertrag eine längere Laufzeit vorsieht, können sie sich an die Verbraucherzentrale wenden, um Unterstützung zu erhalten.
Auch wenn das Urteil erst einmal nur Vodafone betrifft: Damit dürfte der sogenannte Rabattklau in Zukunft wohl (endlich) Geschichte sein. Bei vorzeitigen Vertragsverlängerungen wurden in der Vergangenheit schon einmal verbleibende Vertragsmonate nach Ablauf der 24-monatigen Verlängerung weiter berechnet, und das nicht mehr zum ursprünglich einmal rabattierten, sondern zu dem Listenpreis, der nach 2 Jahren anfällt.
So führte die vorzeitige Vertragsverlängerung bei einigen Anbietern in der Vergangenheit zum sogenannten Rabattklau, nämlich dann, wenn alte Neukunden-Rabatte vorzeitig aufgegeben wurden, um eine Vertragsverlängerung durchzuführen, an deren Ende sich verbleidende Monate anschlossen.
Wie reagieren die Mobilfunkanbieter?
Die Idee der Mobilfunkanbieter ist schon seit Längerem, die Tarif-Laufzeit von der Handy-Finanzierungs-Laufzeit zu entkoppeln. Zuletzt stockte auch Netzbetreiber Vodafone hier auf bis zu 36 Monate auf, Vorreiter waren Telefónica (o2 my Handy), mittlerweile auch bei Blau, sowie congstar und 1&1.
Handytarife
Wir bei TARIFFUXX lassen uns auf diese Sichtweise(n) nicht ein und vergleichen Tarife nach wie vor nur auf eine Gesamtlaufzeit von 24 Monate. Außerdem raten wir dir ohnehin zu einer Tarifaktualisierung nach 2 Jahren bei Laufzeit-Verträgen, bei monatlich kündbaren Tarifen nach 12 Monaten. Wer über unseren Bestellservice einen Tarif wählt, erhält dazu automatisch eine entsprechende unabhängige Tarifanalyse, die dir den aktuellen Stand deines Vertrags zeigt.
Verbraucherzentrale gewinnt gegen Vodafone. Gericht bekräftigt: Maximale Laufzeit von Mobilfunkverträgen beträgt 24 Monate, Pressemitteilung vom 15.5.2025, https://www.verbraucherzentrale-berlin.de/pressemeldungen/verbraucherzentrale/verbraucherzentrale-gewinnt-gegen-vodafone-107147, letzter Abruf am 15.5.2025
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