Klarmobil: Nach Werbeanruf ungewolltes Abo? − Verbraucherzentrale Niedersachsen mahnt Anbieter ab

Fall eines Betroffenen als Anlass zur Klage

29.07.2025

Klarmobil verkauft Abos: Die Verbraucherzentrale hat geklagt

Die Verbraucherzentrale Niedersachen hat den bekannten Mobilfunkanbieter Klarmobil wegen »untergeschobener Verträge« abgemahnt. Ein Betroffener hatte sich an die Verbraucherschützer gewandt, nachdem bei ihm Zusatzdienste wie eine Hörbuch-App und Virenschutz, sogenannte Handy-Abos, ohne klare Zustimmung aktiviert und in Rechnung gestellt worden waren.

Der Betroffene war lediglich telefonisch kontaktiert worden mit dem Hinweis, ihm werde Informationsmaterial zugesandt. Statt einer Information gab es eine Auftragsbestätigung ins Online-Kundenpostfach.

Es wurde also direkt ein Vertrag für das Abo aktiviert und nach Ablauf eines kurzen Testzeitraums abgerechnet – ohne dass eine aus Sicht des Kunden bewusste Zustimmung erfolgt war.

Der Kunde glaubte, lediglich von Klarmobil informiert zu werden. Doch zeitgleich erhielt er bereits eine Bestätigung über den Abschluss eines kostenpflichtigen Abos. Die Folge: Monatliche Abbuchungen von 9,99 € für den Hörbuchanbieter Audioteka nach Ablauf einer Testphase, obwohl er diese Leistungen nicht bestellt hatte. Beim zweiten Mal wurde die Sicherheitssoftware Norton Security fürs Handy empfohlen, ebenfalls eine kostenpflichtige Abo-Software.

Für die Verbraucherzentrale Niedersachsen ein klarer Fall: Abos ohne Zustimmung sind ungewollte Verträge, und daher hat sie die  »klarmobil GmbH wegen untergeschobener Verträge und der Aufforderung zur Zahlung unbestellter Produkte abgemahnt« , wie es in der Pressemitteilung heißt.

 

Ein Vertrag ist nur dann wirksam, wenn ein konkretes Angebot vorliegt, das explizit angenommen wird – und das nach einer verständlichen und vollständigen schriftlichen Vertragszusammenfassung.

Bei Klarmobil fehlte diese Möglichkeit der informierten Entscheidung: Statt Zeit zum Lesen und Entscheiden zu lassen, wurde die Annahme vorausgesetzt. Das gilt insbesondere bei telefonisch vereinbarten Verträgen über Telekommunikationsdienste: Solche Verträge dürfen erst wirksam werden, wenn der Verbraucher die Vertragsdetails in Textform klar genehmigt hat.

Ein häufiges Muster der Anbieter: Kundinnen und Kunden erhalten Werbeanrufe und willigen ein, dass ihnen Infomaterialien zugesandt werden. Später bemerken sie bei einem Blick auf die Rechnung, dass bereits ein Abo läuft, das sie nie abgeschlossen haben.

Wird ein ungewollter, untergeschobener Vertrag wie solch ein beschriebenes Abo fürs Handy einfach nur gekündigt, interpretieren Anbieter das oft als stillschweigende Zustimmung zu einem Abo-Vertrag. Dann läuft die Vertragslaufzeit weiter – und möglicherweise entstehen über die Gesamtlaufzeit hohe Kosten. Deshalb ist es entscheidend, den Vertrag zu bestreiten und zusätzlich zu widerrufen oder anzufechten.

Verbraucher sollten bei unerwarteten Abbuchungen also stets reagieren: Nicht zahlen, Belege sichern, anwaltlich oder beratend unterstützen lassen. Öffentliche Stellen wie die Verbraucherzentralen stellen dabei Hilfe und rechtliche Orientierung bereit.

Gerade untergeschobene Verträge sind Verbraucherschützern zu Recht ein Dorn im Auge. Zuletzt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg hier sogar den Online-Abschluss von Handytarifen empfohlen, weil die sogenannten Handy-Shops vor Ort, also die Landegeschäfte, mit besonders erschreckenden Beschwerdequoten für solche Verträge auf sich aufmerksam machten.

Im jetzigen Fall bei Klarmobil gehen die Verträge mit einem Werbeanruf einher. Grundsätzlich darf der Mobilfunkanbieter dich nur dann zu Werbezwecken kontaktieren, wenn du diesem zugestimmt hast. Mitunter passiert dies (ungewollt) automatisch durch das Anhaken zu vieler Checkboxen bei der Bestellung selbst, mitunter wird eine Werbeeinwilligung explizit vom Verbraucher erteilt, wenn er dafür einen Rabatt (zum Beispiel eine Anschlusspreisbefreiung) erhält.

Gerade um den Black Friday (2024) herum haben wir bei TARIFFUXX viele Tarife mit solch einer Einwilligung oder gar direkt mit einer wieder zu kündigenden Testoption waipu.tv entdeckt.

Im Kaufrausch der bestellreichsten Zeit des Jahres dürften viele Verbraucher also demnach bereits Werbeanrufe erhalten haben oder diese noch erhalten, ggf. sogar für ein Abo zahlen, das sie nur testweise abgeschlossen hatten. Übrigens: Über TARIFFUXX geschlossene Verträge von Klarmobil enthalten immer keine Testoptionen oder Zusatz-Upgrades, unser Bestellprozess ist komplett auf das Wesentliche, deinen günstigen Handytarif, beschränkt. Transparent, einfach, fair.

Klar, auch ein Anbieter wie Klarmobil soll seine Chance erhalten, Zusatzgeschäft durch Zusatzleistungen machen zu dürfen. Aber bitte nur im rechtlich erlaubten Rahmen, ohne Abo-Fallen und mit echter Beratung statt Bestätigungen zu Aufträgen, die nie willentlich erteilt wurden. Das schädigt nicht nur den Verbraucher, sondern unnötigerweise auch das Vertrauen in die Wahl eines preiswerten Mobilfunk-Discounters − der Klarmobil für viele Kunden eben auch sein kann.

Quellen
Allgemeiner Hinweis

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Autor: TARIFFUXX Redaktionsteam