Einfach-Wechsel von 1&1: Netzbetreiber verspricht unterbrechungsfreien Wechsel − sonst 100 € Gutschrift
1&1 Einfach-Wechsel: Unterbrechungsfreiheit garantiert − sonst 100 € Gutschrift - Warum das neue Kundenservice-Versprechen für uns eher nach Marketingsprech klingt
23.12.2025

Netzbetreiber 1&1 hat zum 23.12.2025 den Einfach-Wechsel vorgestellt, mit dem wechselscheue Kunden adressiert werden sollen, um bestehende Tarifwechselhürden zu überspringen.
So werden insgesamt gleich mehrere Punkte in den Ring geworfen, derer sich der Netzbetreiber nun konkret annimmt und das sogar in ➜ Teilnahmebedingungen (PDF) seit dem 22.12.2025 festhält.
Im Kern geht es 1&1 darum, dass Kunden (a) bei einem Tarifwechsel unbrechungsfrei online und erreichbar sind und und dass sie (b) keine doppelten Kosten haben, indem der neue Vertrag erst zum Ablauftermin des Altvertrags beginnt.
Außerdem schickt 1&1 einen (c) 30-Tage-Test ins Rennen, wobei es sich allerdings nur um ein Sonderkündigungsrecht im ersten Monat handelt, denn es werden Verbrauchskosten (anteilig) berechnet. Den Kaufpreis eines Handys gibt's aber zurück.
Zu guter Letzt stellt 1&1 den wohl wichtigsten Punkt vor: Solltest du als Verbraucher beim 1&1 Einfach-Wechsel »unzufrieden mit dem Wechsel-Prozess« sein, gibt's (d) 100 Euro Guthaben zur Verrechnung mit den Vertragkosten.
Die Erklärung muss innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsaktivierung über das 1&1 Control-Center (https://control-center.1und1.de) oder die 1&1 Control-Center App mit kurzer Erläuterung in einem hierfür vorgesehenen Freitextfeld erfolgen. Der Text muss inhaltlich nachvollziehbar und zu den hier beschriebenen Bedingungen belegbar begründet sein. [... ] Nach erfolgreicher Prüfung durch 1&1 wird ein Guthaben in Höhe von 100 € auf die monatlichen Rechnungen des jeweiligen Vertrags angerechnet. Die Verrechnung findet ab der nächsten Rechnung statt. Eine Auszahlung findet nur dann statt, wenn der Vertrag im Rahmen des 30-Tages-Tests gekündigt wurde. Eine Auszahlung ist nur für einen Vertrag pro Kunde möglich und erfolgt innerhalb von 14 Tagen per Überweisung auf das bei 1&1 hinterlegte Bankkonto.
einmalig
pro Monat
Unsere Einordnung des 1&1 Einfach-Wechsels
In Deutschland ist der Wechsel zwischen Telekommunikationsanbietern seit der Einführung der Rufnummernmitnahme ohne Zusatzkosten rechtlich gut abgesichert. Die grundlegenden Abläufe sind standardisiert, und viele Mobilfunkanbieter bieten bereits heute eine unterbrechungsfreie Übernahme mit einem Wunschaktivierungsdatum an, es gibt sogar eine Weiterversorgungspflicht bei Portierung.
Die Bedingung dafür: Es müssen bestimmte Formalitäten und ein entsprechend rechtzeitiger Vertragsschluss in der Zukunft eingehalten werden. Im Grunde bedient sich 1&1 hier also der bereits bestehenden Regelungen, indem eine 2-Wochen-Frist zur Bedingung wird, die allgemein als ausreichend für eine Portierung empfohlen wird.
Bei Rufnummernmitnahme zum Vertragsende muss das Ende des aktuellen Vertrags beim Altanbieter mindestens 14 Tage in der Zukunft liegen und der Besteller muss diesen zuvor selbstständig gekündigt oder 1&1 unter Mitteilung der relevanten Daten mit der Kündigung beauftragt haben.
Die Elemente, die 1&1 als einfachsten Wechsel Deutschlands umschreibt − etwa die unterbrechungsfreie Übernahme oder automatische Portierung − sind im Kern also Dinge, die im Markt heute schon üblich oder gesetzlich ermöglicht sind.
Die Darstellung als einzigartig sollte daher eher marketinggetrieben gelesen werden, ebenso wie die 30-Tage-Testphase (die eben kein kostenfreier Test ist, sondern eine Ausweitung des Widerrufsrechts von 14 Tagen auf einen Sonderkündigungszeitraum von 30 Tagen) und die 100 € Gutschrift bei Unzufriedenheit.
Denn auch die Bundesnetzagentur überwacht die Einhaltung der Gesetze (hier: TKG) bei einem Portierungsvorgang, stellt dafür auch ➜ Meldeformulare zur Verfügung. Pro Arbeitstag sind hier 10 € als Entschädigungsleistung vorgesehen, wie du auf folgender ➜ Übersichtsseite nachlesen kannst.
Die PR von 1&1 positioniert den 1&1-Anbieterwechsel also als besonders kundenfreundlich, was natürlich vor allem ein Marketingziel sein dürfte. In der Praxis dürfen die Elemente aber teilweise schon als üblicher Service angesehen werden, die hier umetikettiert werden.
Gegenüber den Angeboten von freenet Mobilfunk oder Klarmobil (als bekannte Vertreter für besonders preiswerte Tarife) oder ganz allgemein Anbieter, die auf eine nachträgliche Rufnummernmitnahme setzen, könnte dies ein Seitenhieb sein.
Zwar bieten diese ebenfalls ein Wunschaktivierung an. Möchtest du aber unterbrechungsfrei unter deiner bestehenden Nummer bleiben, musst du den Portierungsprozess ca. 14 Tage vor dem Vertragsende des Altvertrags einläuten, und das funktioniert nur mit einer bereits aktivierten SIM-Karte, das heißt mit vorübergehend doppelten Kosten, wie dir folgendes Schaubild erläutert:

Kundenservice ist mehr als Wechselservice
Tatsächliche Verbraucherprobleme wie die Netzverfügbarkeit durch Störungen oder Kundenservice-Erfahrungen außerhalb des Portierungsvorgangs können allerdings ebenfalls einen Einfluss auf die Wechselmüdigkeit haben, die somit nicht ausschließlich am Wechselvorgang hängt.
Laut der von 1&1 in der Pressemitteilung zitierten Studie aus dem Jahr 2024 hat die konkrete Wechselwilligkeit innerhalb von 24 Monaten sogar von 2023 auf 2024 zugenommen, wenngleich auf niedrigem Niveau von 24% auf 26%. Zählt man diejenigen, die sich auf einen Wechselzeitpunkt noch nicht festlegen wollen, dazu, sind es gar 44% (gegenüber 38% im Jahr 2023) oder mit anderen Worten: Ganz so wechselunwillig, wie 1&1 die Deutschen skizziert, sind sie im Mobilfunkmarkt doch nicht. Aber sie könnten durchaus offener sein, ja.
Dazu tragen einerseits günstige Handytarife bei, andererseits aber auch eine steigende Kundenzufriedenheit, zum Beispiel durch Betandskundenvorteile wie automatisch wachsendes Datenvolumen oder aber eben durch guten Kundenservice, bei. Wir von TARIFFUXX als unabhängiges Verbraucherportal für Telekommunikation helfen dir hier beispielsweise bei deinen Fragen rund um Rufnummernmitnahme & Co. weiter.
Übrigens: Wer bei 1&1 ein Handy mit Vertrag mit einer eSIM kauft, profitiert von der eSIM-Komfortaktivierung. Es ist kein Scannen eines QR-Codes mehr erforderlich, das Gerät kann direkt mit dem freigeschalteten Vertrag genutzt werden.
- Der einfachste Wechsel Deutschlands, Pressemitteilung vom 23.12.2025, https://unternehmen.1und1.de/produkt-news/2025/der-einfachste-wechsel-deutschlands, letzter Abruf am 23.12.2025
- Oliver Wyman (2024). Global consumer survey 2024: Connectivity – Insights from key European markets, September 2024, https://www.oliverwyman.de/content/dam/oliver-wyman/cmt/report/CMT%20Survey%20EU%202024-Mobile%20and%20Fixed%20Broadband%20Connectivity.pdf, letzter Abruf am 23.12.2025