Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Partnerprogramm von TARIFFUXX (AGB)

Als Affiliate Provisionen verdienen: Das sind die Regeln (Stand: 01.04.2022)

TARIFFUXX bietet ein Multi-Level-Partnersystem an (nachfolgend bezeichnet als „Partnerprogramm“), das u.a. Tarifvergleiche, Text-Links, Incentive-, Bestellservice- und Cross-Selling-Optionen (nachfolgend bezeichnet als „Angebote“) umfasst. Das Partnerprogramm wird über die Onlineplattform von TARIFFUXX ausgeführt, auf der die Partner an den jeweiligen Angeboten teilnehmen und diese verwalten können. Das Ziel ist es Endkunden (nachfolgend bezeichnet als „Nutzer“) Geschäftsabschlüsse mit anderen Unternehmen (nachfolgend bezeichnet als „Advertiser“) zu vermitteln.

Des Weiteren können Partner eigene Partner akquirieren, die gleichermaßen am Partnerprogramm teilnehmen können (nachfolgend bezeichnet als "Sub-Partner", die ihnen übergeordneten Partner als „Haupt-Partner“; wird nur der Begriff „Partner“ verwendet, sind damit auch die Haupt- und Sub-Partner umfasst).

Zur Teilnahme am Partnerprogramm sind nur Unternehmen, d.h. gewerblich oder freiberuflich handelnden Partner und keine Verbraucher zugelassen.

Die AGB regeln die vertraglichen Beziehungen innerhalb des Partnerprogramms und die Nutzung der zum Partnerprogramm gehörenden Onlineplattform. Die AGB gelten vorbehaltlich spezieller Regelungen, gleichermaßen für Partner und Sub-Partner.

1. Geltung Der AGB

  1. Anbieterin des Partnerprogramms ist die TARIFFUXX GmbH, Benzstraße 11 82178 Puchheim, Deutschland (nachfolgend bezeichnet als "TARIFFUXX").
  2. Die AGB gelten zwischen dem Partner und dem TARIFFUXX für alle, auch zukünftigen Rechtsgeschäfte und rechtsgeschäftsähnliche Beziehungen gleicher Art, die im Zusammenhang mit dem Partnerprogramm begründet werden.
  3. Die AGB werden in der, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen TARIFFUXX und dem Partner (nachfolgend bezeichnet als „Hauptvertrag“).
  4. Leistungsbeschreibungen, Provisions- und Entgelttabellen sowie ähnliche Abreden, jeweils sofern durch TARIFFUXX als Vertragsbestandteile gestellt, werden Teil des Hauptvertrages und gelten im Fall eines Widerspruchs zu diesen AGB vorrangig. Von diesen AGB abweichende individuelle Abreden der Vertragsparteien gehen diesen AGB vor, sofern sie schriftlich vereinbart wurden. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform.
  5. Von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Partners finden keine Anwendung, es sei denn, TARIFFUXX hat die abweichenden oder entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Partners ausdrücklich anerkannt. Ein fehlender Widerspruch gegen die Geschäftsbedingungen des Partners stellt keine Anerkennung dar.

2. Gegenstand und Leistungen des Partnerprogramms

  1. TARIFFUXX ist eine Onlineplattform, auf der Nutzer die Tarifangebote von verschiedenen Telekommunikationsanbietern in einer Tarifübersicht vergleichen können. Die Tarife können Nutzer direkt auf der Onlineplattform oder alternativ mittels Text-Links beim Telekommunikationsanbieter bestellen. Des Weiteren können Nutzer auf der Onlineplattform an ausgewählten Incentive-Aktionen aus unterschiedlichen Branchen teilnehmen und nach einer Bestellung von Cross-Selling Angeboten profitieren.
  2. TARIFFUXX unterscheidet zwei Kategorien von Partnern. Nachfolgend als „Online Vermarkter“ werden Partner bezeichnet die Angebote auf deren Onlineangeboten (z. B.: Webseite oder App) bewerben und darüber ausschließlich anonymen Kontakt mit Nutzern haben. Werden die Angebote von TARIFFUXX im direkten Kontakt zu Nutzern (z. B. durch ein Call-Center, eine Makler Tätigkeit o.ä.) beworben, werden diese Partner nachfolgend als „Direktvermarkter“ bezeichnet.
  3. Das Partnerprogramm verfügt über eine horizontale und vertikale Multi-Level-Struktur.
  4. Horizontal werden Partner in der jeweiligen Kategorie unterscheiden und verschiedene Angebote zur Verfügung gestellt.
    1. Online Vermarkter: TARIFFUXX stellt dem Online Vermarkter eine Schnittstelle zur Verfügung, mit der der Partner White Label Tarifübersichten in dessen Onlineangebote (nachfolgend bezeichnet als "Werbefläche") einbinden oder eigene Tarifdatenfeeds erstellen und so über die Vermittlung von Tarifen Provisionen erzielen kann. Des Weiteren können Online Vermarkter die Angebote auf der TARIFFUXX Onlineplattform, sowie auf den Webseiten der Telekommunikationsanbieter in Form von Text-Links (nachfolgend bezeichnet als „Affiliate-Links“) auf deren Werbeflächen platzieren.
    2. Direktvermarkter: TARIFFUXX stellt dem Direktvermarkter eine Schnittstelle zur Verfügung, mit der der Partner Zugang zu speziellen Tarifübersichten erhält. Diese können genutzt werden, um Nutzer zu beraten und eine Bestellung einzuleiten (nachfolgend als „Auftragsdatenerfassung“ bezeichnet). Nach der Auftragsdatenerfassung muss der Nutzer persönlich über die TARIFFUXX Onlineplattform die Bestellung abschließen, damit der Partner eine Provision erhält. Des Weiteren können Direktvermarkter freigegebene Angebote auf der TARIFFUXX Onlineplattform in Form von Text-Links (nachfolgend bezeichnet als „Affiliate-Links“) zur Auftragsdatenerfassung nutzen.
  5. Auf vertikaler Ebene können Partner wiederum eigene Sub-Partner anwerben, die ebenfalls die Leistungen des Partnerprogramms in Anspruch nehmen und von diesem profitieren können. Partner werden wiederum an den Profiten der Sub-Partner beteiligt.
  6. Mit den Angeboten des Partnerprogramms werben die Partner Nutzer an (der Begriff „Nutzer“ wird einheitlich verwendet, auch wenn die angeworbene Person ein Unternehmer oder Unternehmen sein sollte). Die Nutzer werden dem Account des Partners untergeordnet. Partner profitieren wiederum von den an die Nutzer vermittelten Angebote und können je nach Konstellation hierfür Provisionen erhalten (z.B. von TARIFFUXX, wenn das Angebot von TARIFFUXX stammt oder als Sub-Partner von den Haupt-Partnern). Den Nutzern werden ferner Cross-Selling-Angebote unterbreitet, von den denen die Partner in Form von Provisionen profitieren.
  7. Ferner bietet TARIFFUXX kostenpflichtige Leistungen an, wie z.B. die Möglichkeit der Erstellung individueller White-Label-Lösungen. Zu den Leistungen gehört ebenfalls die Einrichtung von Partner-Accounts, die kostenpflichtig sind.
  8. Das Partnerprogramm wird von TARIFFUXX fortlaufend entwickelt und an die Bedürfnisse des Marktes, der Partner, der Advertiser und der Nutzer ausgerichtet. TARIFFUXX behält sich daher Erweiterungen, Änderungen und Anpassungen der Leistungen und Funktionen des Partnerprogramms vor, ohne dass dies einen Mangel des Partnerprogramms darstellt, sofern diese den Partnern zumutbar sind und ihnen keine laufenden vertraglichen Verpflichtungen entgegenstehen.
  9. TARIFFUXX behält sich ferner vor, Beschreibungen, Bezeichnungen und sonstige Inhalte des Partnerprogramms zu ändern oder zu ergänzen. Zum Beispiel, um den Nutzern zusätzliche Informationen zur Verfügung zu stellen.

3. Vertragsschluss mit dem Partner

  1. Partner kann nur werden, wer geschäftsfähig ist. TARIFFUXX wählt die Partner nach eigenem Ermessen aus. Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme am Partnerprogramm.
  2. Partner erklären mit der Teilnahme am Partnerprogramm, dass sie als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handeln und keine Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts überwiegend in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verbraucher sind dagegen alle natürlichen Personen, die ein Rechtsgeschäft für deren Privatzwecke abschließen. Private Zwecke sind solche, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (z.B. Erwerb von Produkten für deren Haushalt oder eine nichtselbstständige berufliche Tätigkeit). Verbrauchern ist die Teilnahme am Partnerprogramm untersagt.
  3. Der Partner muss sich zuerst bei TARIFFUXX registrieren, bevor er am Partnerprogramm teilnehmen kann.

4. Verhältnis zwischen Partnern und Sub-Partnern

  1. Für die Sub-Partner gelten zunächst die gleichen Verpflichtungen wie für die Haupt-Partner. Sub-Partner müssen insbesondere auch diese AGB beachten, wofür die Sub-Partner verantwortlich sind.
  2. Die den Sub-Partnern zur Verfügung stehenden Leistungen des Partnerprogramms können je nach Konstellationen eingeschränkt sein. Zum Beispiel könnten Sub-Partnern nur die Angebote zur Verfügung stehen, die von TARIFFUXX dem Haupt-Partner bereitgestellt werden.
  3. Die Vertragsbeziehung zwischen TARIFFUXX und den Sub-Partnern ist von der Vertragsbeziehung zwischen TARIFFUXX und den Haupt-Partnern abhängig und kann dementsprechend mit der Kündigung des Vertragspartners beendet werden.

5. Beschränkung auf Leistungen im Rahmen des Partnerprogramms

  1. Die Leistungen von TARIFFUXX beschränken sich auf Zurverfügungstellung des Partnerprogramms und damit verbundener Leistungen, der Onlineplattform, der Funktionen und Webseiten.
  2. Darüber hinaus ist TARIFFUXX nicht als Vertragspartei an Vertragsanbahnung und dem Vertragsabschluss zwischen den Partnern und den von ihnen im Rahmen des Partnerprogramms angebotenen und vermittelten Leistungen beteiligt und trägt insoweit keine Verantwortung.
  3. Für Gutscheine, Boni- und Rabatte Dritter, die an Verbraucher oder Partner im Rahmen des Partnerprogrammes ausgegeben werden, gelten die Vertragsbedingungen der sie ausgebenden, bzw. annehmenden Anbieter.

6. Tracking, Vergütung, Abrechnung und Fälligkeit

  1. Die Höhe der Provision ergibt sich aus der beim Angebot ausgewiesenen Provision sowie der nachfolgenden Berechnungsgrundlagen. Im Fall von Affiliate-Links (Text-Links) gelten die Provisionssätze der Advertiser. Diese sind mit „*“ gekennzeichnet und können außerdem als „ab …“ oder „von … bis …“ ausgewiesen werden. Das ist notwendig, da die konkrete Provisionshöhe TARIFFUXX erst nach Meldung der Transaktionen durch den Advertiser bekannt wird.
  2. Im Fall von Direktvermarktern generierten Auftragsdaten, ohne abschließende Bestellung durch den Nutzer, besteht kein Provisionsanspruch.
  3. Rechnerische Grundlage zur Berechnung des Provisionsanspruchs der Partner sind die, im Rahmen derer Angebote erzielten Umsätze, insbesondere die durch die Vermittlung von Nutzern an Advertiser erzielten Vermittlungsprovisionen (nachfolgend bezeichnet als "Partnerumsätze", bzw. als „Sales“). Hierbei werden nur die von den jeweiligen Empfängern bestätigten, zum Vertragsschluss führenden und nicht stornierten Partnerumsätze berücksichtigt. Diese Kopplung bedeutet, dass der Provisionsanspruch des Partners von dem Provisionsanspruch von TARIFFUXX gegenüber den Advertisern abhängig ist. Die tatsächlich bestätigte Provision der Advertiser geht den Angaben in der Provisionsübersicht und den beim Angebot ausgewiesenen vor.
  4. Die Partnerumsätze werden durch TARIFFUXX erfasst, es sei denn es wird eine andere Art der Provisionserfassung vereinbart (z.B. im Verhältnis zwischen Haupt- und Sub-Partner). Die Statistiken anderer Webservices bzw. Vertriebskanäle sind nicht Rechnungsgrundlage, da sie in der Regel auf anderen Erhebungsmethoden basieren.
  5. Den Partnern stehen nur die vertraglich zugesicherten Provisionen zu. Ausgeschlossen ist eine Beteiligung an "On Top", Mengenboni, Paketprovisionen oder ähnliche Zuschüsse von TARIFFUXX.
  6. Der Partner erhält eine monatliche Gutschrift mit einem Detailbericht über alle bearbeiteten provisionsfähigen Partnerumsätzen, die im vergangenen Kalendermonat gutgeschrieben oder storniert wurden.
  7. Beträgt der Gutschriftsbetrag in einem Monat weniger als 50 € ist TARIFFUXX berechtigt, diesen Betrag erst in dem Folgemonat, in dem insgesamt der Betrag von 50 € erreicht wird, gutzuschreiben.
  8. Der Gutschriftsbetrag wird innerhalb von 4 Wochen nach Bestätigung der, die Provision auslösenden Geschäftsabschlüsse durch die Advertiser fällig (die Bestätigung kann bis zu 6 Monate betragen) und per Banküberweisung an die vom Partner angegebene Bankverbindung beglichen.
  9. Die Gutschriftsstellung erfolgt elektronisch. Die Gutschrift wird an die vom Partner zur Verfügung gestellte E-Mail-Adresse verschickt oder online zur Verfügung gestellt.
  10. Eine Aufrechnung ist dem Partner nur mit bereits von TARIFFUXX anerkannten oder gerichtlich festgestellten Ansprüchen möglich, es sei denn, es handelt sich um Hauptleistungs- und Mängelansprüche. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur für Ansprüche aus dem jeweiligen Vertrag geltend gemacht werden.
  11. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Partner, die nicht zum Umsatzsteuerausweis berechtigt sind (insbesondere Kleinunternehmer gem. § 19 UStG), erhalten eine Rechnung ohne den Mehrwertsteuerausweis. Die Partner müssen bei der Anmeldung anzeigen, dass sie nicht zum Umsatzsteuerausweis berechtigt sind.

7. Hinweis zum Versand von Aufträgen und Bestellungen

  1. Von Direktvermarktern erzeugte Aufträge werden bis zur abschließenden Bestellung durch den Nutzer nicht weitergeleitet. Schließt ein Nutzer, basierend auf den erfassten Auftragsdaten, eine Bestellung ab, so wird der Auftrag automatisch in eine Bestellung umgewandelt.
  2. Im Rahmen des Bestellvorgangs werden die Bestellungen der Nutzer direkt an die Advertiser weitergeleitet. Die E-Mailadresse der Nutzer wird nicht vorab bestätigt, es sei denn die Bestellung basiert auf einem Auftrag. Falls Advertiser die E-Mailadresse bestätigen lassen möchten, können die Advertiser den Bestätigungsvorgang in eigener Verantwortung durchführen, bevor sie in Kontakt mit den Kunden treten.

8. Nutzungsvorgaben und -beschränkungen

  1. Der Partner darf an dem Partnerprogramm nur über die zur Verfügung gestellten Eingabemasken, Schnittstellen und sonstige Software und Datenzugriffsmöglichkeiten nutzen. Verboten sind Handlungen, die geeignet sind, die Funktionalität des Partnerprogramms und dessen Infrastruktur zu beeinträchtigen (z.B. durch eigene Softwareschnittstellen des Partners). Insbesondere ist eine übermäßige Belastung verboten, die über der regulären, bei normaler Benutzung des Partnerprogramms zu erwartenden Nutzungsintensität und -häufigkeit liegt (z.B. Software des Partners, die wegen technischer Fehler permanent unnötige Zugriffe generiert). TARIFFUXX behält sich das Recht vor, die Nutzung des Partnerprogramms gegenüber dem Partner bei Verstoß einzuschränken.
  2. Jegliche Manipulationen durch technische Vorrichtungen oder sonstige Mittel mit dem Ziel, Vergütungsansprüche zu erschleichen, sind untersagt. Der Partner darf keine Partnerumsätze generieren oder vortäuschen, indem er die Angebote selbst betätigt, sich dazu technischer Vorrichtungen bedient (zum Beispiel Klickgeneratoren), durch beauftragte Dritte betätigen lässt oder dieselben Interessenten dazu bringt wiederholte bzw. in kurzer Zeit aufeinander folgende Redirects, provisionsfähigen Sales und ähnliche Aktionen zu generieren. Dem Direktvermarkter Partner ist es gestattet die ihm freigegebenen Angebote selbst oder durch beauftragte Dritte zu betätigen, um Aufträge zu generieren. Darüber hinaus ist es dem Direktvermarkter untersagt selbst oder durch beauftragte Dritte die erstellten Aufträge in Provisions-fähige Bestellungen umzuwandeln.
  3. Dem Partner obliegt es, bei der Benutzung von Zugangsdaten zum Partnerprogramm größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen und jedwede Maßnahme zu ergreifen, welche den vertraulichen, sicheren Umgang mit den Daten gewährleistet und deren Bekanntgabe an Dritte verhindert. Der Partner ist für den Missbrauch von Zugangsdaten verantwortlich, falls er nicht darlegen und nachweisen kann, dass dieser nicht auf seinem Verschulden basierte.

9. Besondere Bestimmungen und Lizenz für die Datennutzung

  1. Im Rahmen des Partnerprogramms wird der Partner Zugang zu Daten (z.B. Performancedaten betreffend Partnerumsätze, Advertiser, durch TARIFFUXX bereitgestellte aggregierte Daten der Nutzer oder im Rahmen von Tarifdatenfeeds bereitgestellte Daten für Tarifvergleiche, etc.) erhalten (nachfolgend bezeichnet als „Programmdaten“).
  2. TARIFFUXX gilt im Verhältnis zum Partner als Inhaber der Programmdaten sowie der Nutzungsrechte an den Programmdaten.
  3. Der Partner darf die Programmdaten nur entsprechend der folgenden Datennutzungslizenz verwenden: Die Programmdaten dürfen nur im Rahmen des Partnerprogrammes unter Geltung der vertraglichen Vereinbarungen und dieser AGB genutzt werden. Dem Partner ist es untersagt, die Programmdaten anderweitig als für die Zwecke des Partnerprogrammes und im Rahmen des Partnerprogrammes auszuwerten oder auswerten zu lassen und/oder die Auswertungsergebnisse zu nutzen. Der Partner darf die Programmdaten und/oder deren Auswertungen nicht an Dritte veräußern, vermieten, verleasen, verleihen, verändern oder in welcher technischen Form auch immer gänzlich oder teilweise Dritten zugänglich machen oder Dritten die Vornahme der vorgenannten Handlungen ermöglichen. Das vorstehende Verbot bestehen vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorgaben. Unterlizenzen dürfen nicht eingeräumt werden. Ebenso ist es untersagt die Daten zwecks Kontaktaufnahme mit den Nutzern oder Advertisern außerhalb des Partnerprogramms zu verwenden. Eine Ansprache der Nutzer anderer Partner ist ebenfalls nur innerhalb der Cross-Selling-Optionen des Partnerprogramms zulässig.
  4. TARIFFUXX ist berechtigt entsprechende Schutz- und Kontrollmaßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung der Datennutzungslizenz gem. Ziffer 9.3 dieser AGB durch den Partner abzusichern und darf jederzeit ohne Ankündigung die Einhaltung der Datennutzungslizenz überprüfen.
  5. Für jeden schuldhaften Verstoß gegen die Datennutzungslizenz gem. Ziffer 9.3 dieser AGB schuldet der Partner TARIFFUXX eine Vertragsstrafe, deren Höhe mindestens 5.000 Euro beträgt und darüber hinaus von TARIFFUXX nach billigem Ermessen festgesetzt wird und die im Streitfall von dem zuständigen Gericht überprüft werden kann. Ferner ist TARIFFUXX in diesem Fall zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt.

10. Vorgaben für Angebote und Werbeflächen

  1. Der Partner gewährleistet, dass die von ihm gegenüber TARIFFUXX als auch innerhalb der Angebote und Werbeflächen gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen und deren Inhalte frei von Rechten Dritter sind.
  2. Sofern die Angebote durch TARIFFUXX zur Verfügung gestellt werden, wird der Partner sie außerhalb der durch TARIFFUXX zur Verfügung gestellten Optionen nicht umgestalten oder durch eigene Angebote ersetzen und wird sie nur im Rahmen des Partnerprogramms und für keine anderen Zwecke verwenden.
  3. TARIFFUXX behält sich vor, Angebote oder deren Nutzung einzuschränken oder deren Veröffentlichung rückgängig zu machen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Inhalte gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen. TARIFFUXX ist jedoch nicht verpflichtet die Inhalte vorab zu überprüfen.
  4. TARIFFUXX macht sich die von den Partnern in eigener Verantwortung, d.h. nicht durch TARIFFUXX gestellten, Angebote und Werbeflächen samt deren Inhalten nicht zu eigen.
  5. Der Partner ist dafür verantwortlich, dass seine Angebote und Werbeflächen sowie deren Inhalte dem geltenden Recht entsprechen und insbesondere Vorgaben des geltenden Wettbewerbsrechtes (zum Beispiel Spamverbot, Verbraucherschutz und Erkennbarkeit von Werbung) einhalten sowie keine gewerblichen Schutzrechte (zum Beispiel Urheber- oder Markenrechte), als auch Persönlichkeits- und Datenschutzrechte Dritter verletzen und auf Datenverarbeitungen hinweisen (insbesondere auf die Weitergabe der Parameter des Partners via Link an TARIFFUXX und die Auswertung der Parameter zu Zwecken der Zuordnung des Partners zum Angebot). Der Partner stellt sicher, dass die Werbeflächen keine Schadprogramme (zum Beispiel Viren, Trojaner, Ad- oder Spyware) enthalten. Der Partner beachtet eventuelle Pflichten zur Informationen von Nutzern, z.B. durch Impressums- oder Datenschutzangaben.
  6. Der Partner unterlässt jede eigene Maßnahme dahingehend, dass eine Verwechslungsgefahr mit dem Angebot (u.a. den Internetseiten) von TARIFFUXX entsteht und tritt nicht im Namen von TARIFFUXX auf. Er wird ohne weitere Vereinbarungen den Eindruck einer Kooperation mit TARIFFUXX, die über das Partnerprogramm hinausgeht, vermeiden.
  7. Der Partner wird den Begriff „TARIFFUXX“ sowie die Kennzeichen (dazu gehören insbesondere Marken und Unternehmensbezeichnungen) von TARIFFUXX sowie der Advertiser nicht bei Internet-Suchmaschinen buchen, und zwar weder als Ergebnis-Link oder vergleichbaren Link, noch als Sonderbuchung außerhalb der bei den Internet-Suchmaschinen angezeigten Ergebnis-Links.
  8. Diese AGB schränken die Inhaberschaft und die Kontrollrechte des Partners über ihre Rechte des geistigen Eigentums nicht ein. Die Inhalte des Partners werden von TARIFFUXX nur in einem für die Vertragsdurchführung erforderlichen Rahmen genutzt.

11. Besondere Datenschutzvereinbarungen und Musterhinweistext

  1. TARIFFUXX ist für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten (kurz „Daten“) im Rahmen des Partnerprogramms verantwortlich. Sofern der Partner für diese Verarbeitung gem. Artikel 4 Nr. 7, 26 DSGVO durch die Teilnahme am Partnerprogramm mitverantwortlich ist. Die gemeinsame Verantwortlichkeit umfasst die pseudonyme Reichweitenanalyse mittels Matomo und aggregierte Nutzerdaten entsprechend Ziffer 9.1 dieser AGB, soweit sie dem Partner, auch in anonymer Form, zur Verfügung gestellt wird als auch das Messverfahren, mit dessen Hilfe die Nutzerkonversionen nachgehalten und in dessen Rahmen insbesondere individuell parametrierte Links bereitgestellt werden. Insoweit stimmt TARIFFUXX zu, die vorrangige Verantwortung gemäß DSGVO für die Verarbeitung der Daten der Nutzer zu übernehmen und sämtliche Pflichten aus der DSGVO im Hinblick auf die Verarbeitung von ihrer Daten zu erfüllen (u. a. Artikel 12 und 13 DSGVO, Artikel 15 bis 22 DSGVO und Artikel 32 bis 34 DSGVO). D.h. TARIFFUXX sorgt für eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende technische- und organisatorische Sicherheit der Verarbeitung der Daten, als auch für die Erfüllung von Widersprüchen, Auskünften oder sonstiger Anfragen der Nutzer. Der Beitrag des Partners beschränkt sich hierbei auf die Einbindung des Widgets von TARIFFUXX in sein Onlineangebot.
  2. Nutzer können ihre Anfragen im Hinblick auf die Verarbeitung ihrer Daten im Rahmen des Partnerprogramms direkt an TARIFFUXX richten. Wenn eine betroffene Person oder eine Aufsichtsbehörde gemäß DSGVO hinsichtlich der Verarbeitung von Daten innerhalb des Partnerprogramms eine Anfrage an den Partner stellt, ist der Partner verpflichtet, TARIFFUXX unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen sämtliche relevanten Informationen weiterzuleiten. Der Partner stimmt zu, zeitnah sämtliche angemessenen Anstrengungen zu unternehmen, um mit uns an der Beantwortung jedweder derartigen Anfrage zusammenzuarbeiten.
  3. Der Partner ist nicht berechtigt, im Namen von TARIFFUXX zu handeln oder zu antworten. Ebenso steht dem Partner nicht zu, Zugang zu personenbezogenen Daten der Nutzer zu erhalten, sofern dies nicht zur Erfüllung des Partnerprogramms erforderlich ist und zugleich die Schutzrechte der Nutzer nicht der Offenbarung ihrer Daten entgegen stehen. Soweit eine Verpflichtung Bereitstellung von statistischen Informationen durch TARIFFUXX besteht, umfasst sie nur aggregierte Statistiken.
  4. TARIFFUXX stellt die folgenden Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Nutzer gem. Art. 12, 26 Abs. 2 S. 2 DSGVO a) den Nutzern im Rahmen des Widgets zur Kenntnisnahme zur Verfügung und b) den Partner zur Aufnahme in deren Datenschutzerklärung, bzw. ähnliche Datenschutzhinweise. Hierbei handelt es sich nicht um eine Rechtsberatung, die Partner sind selbst verpflichtet die Transparenz- und Informationspflichten zu beachten und deren Erfüllung sicherzustellen.
  5. Mustertext wird von TARIFFUXX als den gesetzlichen Vorgaben entsprechend betrachtet, jedoch handelt es sich nur um einen unverbindlichen Vorschlag seitens TARIFFUXX, für den keine Haftung übernommen wird. Insbesondere sind die Partner verpflichtet sicherzustellen, dass die übrigen Bestandteile ihrer Datenschutzerklärung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben vollständig sind. Ebenso sind die Partner verpflichtet in eigener Verantwortung zu prüfen auf welcher Rechtsgrundlage sie an dem Partnerprogramm teilnehmen und, ob ggf. eine Einwilligung einzuholen ist.

11.6 Hinweise zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen des Affiliate- und Angebotssystems von TARIFFUXX

  Wir nehmen an dem Partnersystem des Anbieters TARIFFUXX GmbH, Benzstraße 11 82178 Puchheim, Deutschland, teil. In diesem Rahmen werden personenbezogene Nutzungsdaten der Besucher dieses Onlineangebotes verarbeitet. Im Rahmen des Partnerprogramms binden wir sog. Affiliate-Links oder andere Verweise (zu denen z.B. Suchmasken, Widgets oder Rabatt-Codes gehören können) und auf die Angebote und Leistungen von Drittanbietern verweisen (zusammenfassend bezeichnet als "Affiliate-Links") ein oder stellen entsprechende Angebotsverweise zur Verfügung. Wenn Nutzer den Affiliate-Links folgen, bzw. anschließend die Angebote wahrnehmen, können wir von diesen Drittanbietern eine Provision oder sonstige Vorteile erhalten (zusammenfassend bezeichnet als "Provision"). Um nachverfolgen zu können, ob die Nutzer die Angebote eines von uns eingesetzten Affiliate-Links wahrgenommen haben, ist es notwendig und unser berechtigtes Interesse, dass die jeweiligen Drittanbieter erfahren, dass die Nutzer einem innerhalb unseres Onlineangebotes eingesetzten Affiliate-Link gefolgt sind. Die Zuordnung der Affiliate-Links zu den jeweiligen Geschäftsabschlüssen oder zu sonstigen Aktionen (z.B. Käufen) dient alleine dem Zweck der Provisionsabrechnung und wird aufgehoben, sobald sie für den Zweck nicht mehr erforderlich ist. Für die Zwecke der vorgenannten Zuordnung der Affiliate-Links können die Affiliate-Links um bestimmte Werte ergänzt werden, die ein Bestandteil des Links sind oder anderweitig gespeichert werden können. Zu den Werten können insbesondere die Ausgangswebseite (Referrer), der Zeitpunkt, eine Online-Kennung der Betreiber der Webseite, auf der sich der Affiliate-Link befand, eine Online-Kennung des jeweiligen Angebotes, die Art des verwendeten Links, die Art des Angebotes und eine Online-Kennung des Nutzers gehören. Im Zusammenhang mit dem Partnerprogramm erhalten wir statistische Daten, die pseudonym verarbeitet und uns in aggregierter Form, d. h. anonymisiert bereitgestellt werden (z.B. zur Inanspruchnahme von Angeboten, Aufrufen von Affiliate-Links, Status zu Geschäftsabschlüssen, Provisionserträgen oder von Angeboten, Vergleichslisten, etc.). Informationen zu den technischen und organisatorischen Aspekten des Partnerprogramms, den hierbei verarbeiteten Daten, den Rechtsgrundlagen der Verarbeitung sowie Ihren Widerspruchs- und weiteren Rechten, erhalten Sie in der bei dem jeweiligen Widget angebotenen Datenschutzerklärung: https://www.tariffuxx.de/partnerprogramm/datenschutzerklaerung oder in direkt in der Datenschutzerklärung von TARIFFUXX: https://www.tariffuxx.de/datenschutz. Die vorgenannten Verarbeitungen personenbezogener Daten im Rahmen des Partnerprogramms werden im Rahmen gemeinsamer Verantwortlichkeit mit TARIFFUX durchgeführt, wobei TARIFFUXX für den technischen Betrieb des Partnersystems zuständig ist und als Ansprechpartner bei der Wahrnehmung der Betroffenenrechten durch die Nutzer dient.  

12. Verletzung von Pflichten und Freistellung

  1. Der Partner verpflichtet sich, TARIFFUXX von Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen, die diese gegen TARIFFUXX aus vom Partner zu vertretenden Gründen geltend machen. Die Freistellung umfasst sämtliche Kosten, die TARIFFUXX zur Abwehr dieser Ansprüche entstehen, soweit diese Kosten auf Maßnahmen beruhen, die TARIFFUXX zur Zeit der Vornahme für erforderlich halten durfte.
  2. Der Partner ist verpflichtet, TARIFFUXX über mögliche Rechtsverletzungen unverzüglich zu informieren und bei der Abwehr der vorgenannten Ansprüche durch Abgabe von erforderlichen Erklärungen und Informationen zu unterstützen.
  3. Gesetzliche Ansprüche von TARIFFUXX gegen den Partner (insbesondere Beseitigungs-, Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche) werden durch die vorgenannten Bestimmungen zur Pflichtverletzung nicht berührt.
  4. In Fällen, in denen ein Verstoß wesentlich ist, ist TARIFFUXX je nach Grad der Verfehlung berechtigt die weitere Zusammenarbeit mit einem Partner zu beenden und dessen Zugang zum Partnerprogramm zu sperren und eine erneute Anmeldung zu verbieten.

13. Laufzeit und Kündigung

  1. Der Hauptvertrag zwischen TARIFFUXX und dem Partner wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Vertragspartnern jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Beschließt TARIFFUXX, die Bereitstellung der Online-Vermittlungsdienste für einen bestimmten Partner vollständig zu beenden, so übermittelt TARIFFUXX vorbehaltlich gesetzlicher Ausnahmen, dem betroffenen Partner mindestens 30 Tage vor dem Wirksamwerden der Beendigung auf einem dauerhaften Datenträger eine Begründung dieser Entscheidung.
  2. Die Vertragsparteien sind verpflichtet den Zugang einer Kündigung der anderen Vertragspartei zu bestätigen.
  3. Die Kündigung wird mit dem Kalendertag wirksam, der auf den Zugang der Kündigungserklärung folgt.
  4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt und liegt insbesondere vor bei
    1. Verstoß gegen wesentliche Pflichten dieser AGB (z. B. bei wahrheitswidrigen Angaben zu wesentlichen Firmenangaben, Darstellung falscher Tatsachen gegenüber Verbrauchern, Kunden oder Interessenten, unerlaubte Nutzung von Schutzrechten von TARIFFUXX, Verletzung von Rechten Dritter, die Haftung des Vertragspartners auslösendes Verhalten);
    2. Eröffnung eines Insolvenzverfahren über das Vermögen des Partners;
      1. mehrheitliche Stimmrechtsveränderung in der Gesellschaft des Partners.
  5. Nach erfolgter Kündigung ist der Partner verpflichtet unverzüglich die Angebote von den Werbeflächen zu entfernen, Programmdaten zu löschen und Zugriffe auf Programmdaten zu unterlassen.
  6. Ab Wirksamkeit der Kündigung werden dem Partner keinerlei Vergütungen mehr gezahlt, auch wenn er die Tarifübersichten nicht von den Werbeflächen entfernt oder sonst Leads generiert hat. Das gilt nicht für Zahlungsansprüche, die vor der Kündigung entstanden sind.

14. Gewährleistung

  1. TARIFFUXX gibt keine Gewähr für konkrete Erfolge (z. B. Zustandekommen von Verträgen, Lead-Generierung, etc.), Umsätze oder sonstige Zielvereinbarungen, die nicht ausdrücklich vereinbart worden sind.
  2. Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsabschluss vorliegende Mängel, solange diese von dem Partner erkannt wurden oder der Partner diese hätte erkennen müssen und sie in beiden Fällen nicht innerhalb von 24 h gemeldet hat, wird ausgeschlossen.
  3. Wartungszeiten (welche typische Wartungs-, Umbau-, Update- oder Installationsarbeiten umfassen) stellen keine Mängel dar.
  4. Nicht als Mängel zählen Einschränkungen oder Ausfälle des Partnerprogramms und Programmdaten, aufgrund von Umständen, die nicht im Einfluss- und Verantwortungsbereich von TARIFFUXX liegen (Verschulden Dritter, Störung von Telekommunikationsleitungen, höhere Gewalt, etc.).
  5. Ist die Sicherheit des Partnerprograms oder der Infrastruktur von TARIFFUXX akut gefährdet (z.B. durch Schadsoftware oder unberechtigte Zugriffsversuche) darf TARIFFUXX den Zugang zum Partnerprogramms sowie den Umfang seiner Funktionen je nach Erfordernis vorübergehend beschränken. Das gilt auch, wenn die Interessen des Partners gefährdet sind.
  6. TARIFFUXX ist berechtigt, bei schwerwiegenden Verstößen gegen die, dem Partner obliegenden Pflichten, den Zugang des Partners zu sperren. Schwerwiegende Verstöße sind solche die TARIFFUXX die Aufrechterhaltung der Vertragserfüllung unzumutbar machen, weil Rechte und Interessen von TARIFFUXX, Dritter oder des Partners gefährdet sind (z. B. Zugriff durch unberechtigte Personen).
  7. Sofern TARIFFUXX dem Partner rechtliche Unterlagen (z.B. Ergänzungen der Datenschutzerklärung) zur Verfügung stellt, handelt es sich hierbei um rechtliche Muster ohne Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit, die vom Partner individuell zu überprüfen sind.
  8. Ansprüche wegen Mängeln verjähren in zwölf Monaten, außer der Mangel wurde arglistig verschwiegen. Es gelten die kaufmännischen Prüfungs- und Rügeobliegenheiten.

15. Haftung

  1. TARIFFUXX haftet nach diesem Vertrag nur nach Maßgabe der folgenden Haftungsbestimmungen.
  2. TARIFFUXX haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch TARIFFUXX selbst oder durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellten von TARIFFUXX verursachten Schäden sowie für vorsätzlich verursachte Schäden sonstiger Erfüllungsgehilfen; für grobes Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen bestimmt sich die Haftung nach den unten in Ziffer 15.6 dieser AGB aufgeführten Regelungen für leichte Fahrlässigkeit.
  3. TARIFFUXX haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch TARIFFUXX sowie die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von TARIFFUXX.
  4. TARIFFUXX haftet für Schäden aufgrund fehlender zugesicherter Eigenschaften bis zu dem Betrag, der vom Zweck der Zusicherung umfasst war und der für TARIFFUXX bei Abgabe der Zusicherung erkennbar war.
  5. TARIFFUXX haftet für Produkthaftungsschäden entsprechend der Regelungen im Produkthaftungsgesetz.
  6. TARIFFUXX haftet für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten durch TARIFFUXX selbst sowie durch die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von TARIFFUXX. Kardinalpflichten sind die wesentlichen Pflichten, die die Grundlage des Vertrages bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Partner vertrauen darf. Wenn TARIFFUXX diese Kardinalpflichten leicht fahrlässig verletzt hat, ist die Haftung von TARIFFUXX auf den Ersatz des Schadens beschränkt, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch sind. Der typische Schaden ist grundsätzlich auf den festgelegten Betrag und sonst auf die Höhe des Entgelts für den Zeitraum, in dem die Pflichtverletzung stattgefunden hat, begrenzt. Dies gilt nicht, wenn die Beschränkung im Einzelfall unter Billigkeitsgesichtspunkten unangemessen wäre. Der typische Schaden übersteigt grundsätzlich nicht das Fünffache der vereinbarten Vergütung. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entfernte Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
  7. Für den Verlust von Daten haftet TARIFFUXX nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Partners nicht vermeidbar gewesen wäre.

16. Änderung der AGB

  1. TARIFFUXX behält sich vor, die AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderung wesentlicher Regelungen, die das vertragliche Gleichgewicht des Partners zu TARIFFUXX beeinflussen, erfolgt nur beim Vorliegen von triftigen und sachlichen Gründen, insbesondere rechtlicher, technischer und betriebswirtschaftlicher Natur.
  2. Eine rückwirkende Änderung der AGB erfolgt nicht, es sei denn zum Vorteil der Anbieter.
  3. Im Fall von AGB-Änderungen teilt TARIFFUXX dem Partner die geänderten AGB zumindest in Schriftform mit, so dass der Partner mindestens 15 Tage Zeit hat, der Änderung zu widersprechen. Im Fall eines Widerspruchs hat der Partner das Recht zu kündigen. Widerspricht der Partner den geänderten Bedingungen nicht innerhalb der Frist, gelten sie als angenommen. Der Partner werden auf sein Widerspruchsrecht und dessen Folgen hingewiesen.

17. Datenschutz

  1. Jede Vertragspartei wird dafür sorgen, dass die in ihrer Unternehmenssphäre stattfindenden Datenverarbeitungen den jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Anforderungen entsprechen. Der Partner verpflichtet sich, für alle Datenverarbeitungen, die zur Durchführung des Vertrages erforderlich sind, vom jeweiligen Betroffenen die erforderlichen Einwilligungen zu beschaffen oder gesetzliche Erlaubnistatbestände nachzuweisen.
  2. TARIFFUXX ist berechtigt, die Leistungen in Übereinstimmung mit etwaig angeschlossenen Datenverwendungsvereinbarungen durch Dritte als Unterpartner (Subunternehmer) zu erbringen.

18. Vertraulichkeit und Geheimhaltung

  1. Die folgenden Regelungen zur Vertraulichkeit und Geheimhaltung verpflichten den Vertragsparteien jeweils zur Gegenseitigen Geheimhaltung zu Gunsten der anderen Vertragspartei (nachfolgend je nach Informationsfluss als "empfangende Partei" oder "offenlegende Partei" bezeichnet).
  2. Im Rahmen der vertraglichen Beziehungen kann eine der Vertragsparteien von der anderen Vertragspartei vertrauliche Informationen erhalten. Die folgenden Angelegenheiten, gelten als von dieser Vertraulichkeitsvereinbarung umfasst: personenbezogene Informationen; Informationen zu Vergütungs- und sonstige Zahlungsvereinbarungen zwischen dem Informationsinhaber und Informationsempfänger; deren Durchführung; Zahlende und Zahlungsempfänger sowie Höhen von Entgelten; Angaben zu Absatz; Umsatz; Bankbewegungen sowie Kontoständen; Buchführungsunterlagen;; Geschäfts- und sonstige Finanzberichte; Kundenlisten und Kunden betreffende Informationen; Informationen und Listen zu Dienstleistern oder anderen Geschäftspartnern sowie vertraulichen Geschäftsbeziehungen; Mitarbeiterlisten; Informationen zu Mitarbeitern; Personalplanung; Personalstrukturen und diesbezüglichen Prozessen; Business- und Geschäftsideen; Geschäftsstrategien; Kalkulationen; Marktdaten sowie Organisations- und Verfahrensstrukturen; Besondere Markt- und Branchenkenntnisse; Marketingverfahren; Marketingideen sowie geplante Marketingmaßnahmen; Rohdaten; Vorlagen; Entwürfe und Konzepte; Rechtsstreitigkeiten; Amts- und Gerichtsverfahren (z.B. mit Wettbewerbern; Behörden oder anderen Vertragsparteien); Programm- und Quellcode; Funktionen; Algorithmen; Lösungswege; Datenbanken; deren Struktur; Logik und Inhalte; strukturelle und grafische Gestaltung von Software und Softwareoberflächen; inklusive Konzeptions- und Entwurfsmaterial wie Ablaufplänen oder Struktogrammen; technisches Know-how; nicht abgeschlossene Registrierungsverfahren für geistige und gewerbliche Schutzrechte (z. B. Urheber; Marken- und Patentrechte); Inhalte und Ausgestaltung von Schulungsunterlagen sowie Schulungsverfahren; Vorlagen; Vorschriften sowie Zeichnungen technischer Art; Verträge; Absprachen; Angebote; Konditionen; Vereinbarungen; Erklärungen; Verpflichtungen sowie deren Beteiligte und Inhalte; auch in der Anbahnungsphase und nach deren Beendigung; Inhalte von Ausschreibungen und Aufrufen zur Vorlage von Angeboten; insbesondere im Hinblick auf die erforderlichen Leistungen; Preise und andere Konditionen; Inhalte von Angeboten; Ausschreibungen und Pitches; insbesondere im Hinblick auf die angebotenen Leistungen; Preise und Konditionen sowie Verhandlungstaktiken. Die empfangende Vertragspartei ist verpflichtet, sämtliche von der anderen Vertragspartei bzw. ihren Beschäftigten oder Beauftragten erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln, d.h. diese weder direkt noch indirekt Dritten in irgendeiner Form – weder mündlich noch schriftlich oder auf andere Weise – zu offenbaren, es sei denn in diesem Vertrag oder in individuellen Vereinbarungen ist ausdrücklich etwas Abweichendes geregelt.
  3. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht bzw. nicht mehr für solche Informationen, für welche die empfangende Vertragspartei nachweisen kann, dass die Information von der empfangenden Partei unabhängig von den von der offenlegenden Partei erlangten Informationen entwickelt worden ist; die Information zum Zeitpunkt der Offenlegung durch die offenlegende Partei der empfangenden Partei bereits bekannt ist; sie diese nach der Offenlegung durch die offenlegende Partei rechtmäßig von einem Dritten ohne Verletzung einer Vertraulichkeitspflicht erlangt hat; die Information zum Zeitpunkt der Offenlegung durch die offenlegende Partei allgemein bekannt ist oder nach Offenlegung allgemein bekannt wird; sie zu der Weitergabe vorab ausdrücklich von der offenlegenden Partei ermächtigt worden ist; oder sie aufgrund einer Rechtsvorschrift oder behördlichen Anordnung zur Weitergabe verpflichtet ist. In diesem Fall hat die empfangende Partei die offenlegende Partei – soweit zulässig – über die beabsichtigte Weitergabe vorab zu informieren und die gesetzlich zulässigen und erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um den Umfang der Weitergabe so gering wie möglich zu halten.
  4. Rückfragen, Kommentare, Stellungnahmen, Kritik, Hinterfragung, zur Vertragsdurchführung, Kampagnenerfolg, oder ähnliche, zwischenparteiliche Vorgänge betreffende Kommunikation zwischen den Vertragsparteien betreffende Kommunikation findet ausschließlich intern statt.
  5. Die empfangende Vertragspartei wird Hard- und Software sowie sonstige Produkte, Einrichtungen, Anlagen, zu denen die empfangende Vertragspartei im Rahmen der Geschäftsbeziehung Zugang erhält, ohne hierzu angewiesen oder sonst von dem Informationsinhaber befugt zu sein, in Gänze, in Teilen und unabhängig von der Entwicklungsphase nicht zum Zweck oder mit Folge der Gewinnung von vertraulichen Informationen beobachten, untersuchen, rückbauen oder testen (sogenanntes „Reverse Engineering“).
  6. Die empfangende Vertragspartei muss die erforderliche Sorgfalt verwenden, um sämtliche nach diesem Vertrag erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln. Die empfangende Vertragspartei steht für Verletzungen der Pflichten nach dieser Vereinbarung durch ihre Angestellten oder Berater ein. Sie wird der empfangenden Vertragspartei auf deren Wunsch eine schriftliche Liste aller Personen überlassen, denen die Informationen weitergegeben wurden.
  7. Nach Aufforderung durch die offenlegende Vertragspartei, spätestens jedoch einen Monat nach Beendigung der (vor)vertraglichen Beziehungen, sind die überlassenen vertraulichen Informationen, Unterlagen und Dateien einschließlich etwaiger Vervielfältigungsstücke hiervon (nachfolgend bezeichnet als „Informationsmaterialen“) nach Wahl der offenlegenden Vertragspartei unverzüglich zurückzugeben oder zu vernichten bzw. zu löschen. Die Verpflichtung der empfangenen Vertragspartei schließt die Vernichtung oder Löschung der auf Basis der vertraulichen Informationen selbst oder von Dritten erstellten Berichte, Zusammenfassungen oder Bewertungen ein. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nicht. Die empfangende Vertragspartei verpflichtet sich, die vollständige Herausgabe bzw. erfolgte Vernichtung oder Löschung der erhaltenen Informationen, Unterlagen und Dateien sowie die auf Basis der vertraulichen Informationen erstellten Berichte, Zusammenfassungen oder Bewertungen – auch durch die von ihr eingeschalteten Dritten – schriftlich zu bestätigen. Eine Rückgabe- oder Vernichtungspflicht besteht nicht, wenn zwischen den Vertragsparteien Vertragsverhandlungen aufgenommen worden sind und die Informationsmaterialien für die Verhandlungen oder die angestrebte Vertragsdurchführung benötigt werden. Eine Rückgabe- oder Vernichtungspflicht besteht ferner nicht, wenn die Informationsmaterialien aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Verpflichtungen zurückzubehalten sind, wobei die empfangende Vertragspartei in diesem Fall die offenlegende Vertragspartei innerhalb der vorgenannten Frist informiert, welche Unterlagen auf Grundlage welcher Verpflichtungen zurückbehalten werden.
  8. Die sich aus der Vertraulichkeitsvereinbarung ergebenden Pflichten zum Schutz vertraulicher Informationen gelten auch nach Ende der Geschäftsbeziehung fort, sofern die Informationen weiterhin zu Gunsten des Informationsinhabers als vertraulich gelten und die Beachtung der Vertraulichkeitsverpflichtung nicht zu einer unangemessenen oder unbilligen Einschränkung der wirtschaftlichen oder beruflichen Betätigung des Informationsempfängers führen. Sollte eine derartige Einschränkung zu befürchten sein, werden hierzu zwischen den Vertragsparteien entsprechende Vereinbarungen, insbesondere zu einer angemessenen Karenzzeit, getroffen.
  9. Die empfangende Vertragspartei ist verpflichtet, die offenlegende Vertragspartei unverzüglich über jeden ihr bekanntwerdenden Verstoß oder Verdacht eines Verstoßes gegen die Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu informieren.
  10. Die empfangende Vertragspartei wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der Pflicht zur Vertraulichkeit einen Grund zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses mit der offenlegenden Vertragspartei darstellen kann. Sie kann Schadenersatzansprüche auslösen und nach den Vorschriften über den unlauteren Wettbewerb und Gesetzen zum Schutz von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen verfolgt werden, was zu einer Freiheitsstrafe führen kann.
  11. Der Partner gewährt TARIFFUXX das Recht die Angaben zum Unternehmen, bzw. Person der Partners (Firma/Name und ggf. Adresse) sowie zur dessen Domain/Webseite an Dritte weiterzuleiten, sofern dies für die Prüfung der Genehmigung von Provisionsansprüchen erforderlich ist. Dies gilt vor allem für die kooperierenden Telekommunikationsanbieter, die sich eine Entscheidung über die teilnehmenden Partner vorbehalten.

19. Wettbewerbsklausel

  1. Die Vertragspartner sind berechtigt, mit Mitbewerbern des jeweiligen Vertragspartners Verträge gleicher oder anderer Art abzuschließen, sofern dem keine Vertrauensgesichtspunkte entgegenstehen und der Zweck dieses Vertrages nicht gefährdet wird.

20. Zusätzliche Informationen nach der P2B Verordnung

  1. Die nach der Verordnung (EU) 2019/1150 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten (P2B-Verordnung), finden sich auf der folgenden Informationsseite: https://www.tariffuxx.de/ueber-uns/service/p2b

21. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Form und Schlussbestimmungen

  1. Die AGB stellen die gesamte Abrede zwischen TARIFFUXX und dem Partner dar. Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
  2. Unter Schriftform im Sinne dieser AGB ist die Textform mit einem erkennbaren Absender und Empfänger zu verstehen (z.B. Fax oder E-Mail mit erkennbarem Absender). Erklärungen, die höhere Formerfordernisse erfüllen, zum Beispiel die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift sind ebenfalls wirksam. Mündliche oder schlüssige Erklärungen sind nicht wirksam.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  4. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von TARIFFUXX, sofern der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Gleichwohl ist TARIFFUXX auch berechtigt, am Sitz des Partners zu klagen.
  5. Der Partner darf auf diesen AGB sowie den Verträgen, denen sie zugrunde liegen beruhenden Ansprüche gegenüber TARIFFUXX nur nach Zustimmung von TARIFFUXX auf Dritte übertragen.
  6. Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieser AGB und der auf ihnen beruhenden vertraglichen Abreden lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. In diesem Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, sich auf wirksame Regelungen zu verständigen, die wirtschaftlich dem intendierten Zweck der unwirksamen Regelungen am nächsten kommen. Dies gilt entsprechend für die Schließung etwaiger vertraglicher Lücken in diesem Vertrag.

Historie: